Das Wichtigste vor der Bestellung
Für deutsche Grabstätten sind die Vorgaben des zuständigen Friedhofsträgers maßgeblich. Sie können sich zwischen Friedhöfen und Grabfeldern unterscheiden. Holen Sie die benötigten Angaben ein, bevor Maße und Ausführung für den Import festgelegt werden.
Diese Punkte vorab abstimmen
| Regelgebiet | Was für das Projekt zu klären ist |
|---|---|
| Abmessungen | Zulässige Außenmaße, Stärke, Sockel und gegebenenfalls Einfassung. |
| Material und Oberfläche | Vorgaben zu Stein, Oberfläche und gestalterischem Erscheinungsbild. |
| Fundament und Befestigung | Wer plant, liefert und montiert die erforderlichen Teile? |
| Inschriften und Symbole | Benötigte Schriftvorlage und gegebenenfalls gestalterische Vorgaben. |
| Weitere Steinbauteile | Zulässigkeit und Einplanung von Vasen, Einfassung oder weiteren Elementen. |
| Genehmigung und Ausführung | Erforderliche Unterlagen und Zuständigkeit des ausführenden Fachbetriebs. |
Unterlagen in sinnvoller Reihenfolge prüfen
- Aktuelle Angaben beim zuständigen Friedhofsträger einholen.
- Bemaßte Zeichnung mit Material, Oberfläche und Schriftvorlage vorbereiten.
- Erforderliche Freigaben klären, bevor die Fertigung beginnt.
- Zuständigkeiten für Fundament, Befestigung und Montage festhalten.
- Genehmigung und freigegebenen Zeichnungsstand zum Auftrag ablegen.
Örtliche Beispiele richtig einordnen
Das BayernPortal erläutert, dass Gemeinden in ihrer Friedhofssatzung eine Genehmigungspflicht festlegen können. Der BIV stellt Unterlagen zu Grabmalanlagen bereit. Beides ersetzt nicht die Prüfung der Vorgaben für die konkrete Grabstätte.
Häufig gestellte Fragen
Wer klärt die Zulässigkeit des Entwurfs?
Der Auftraggeber beziehungsweise ausführende Steinmetzbetrieb stimmt den Entwurf mit dem zuständigen Friedhofsträger ab. Der Hersteller benötigt anschließend die freigegebenen Fertigungsangaben.
Kann ein übliches Katalogmaß ungeprüft bestellt werden?
Ein verbreitetes Maß ist kein Nachweis für die Zulässigkeit am Aufstellort. Prüfen Sie vor der Bestellung die für das Grabfeld geltenden Angaben.
Ist eine Werkszeichnung zugleich ein Standsicherheitsnachweis?
Nein. Die Fertigungszeichnung beschreibt das Werkstück. Die erforderliche Planung und Prüfung von Fundament, Befestigung und Aufstellung muss gesondert geklärt werden.
Quellen und weitere Informationen
Die folgenden Quellen bieten Hintergrundinformationen. Maßgeblich für Ihre Bestellung bleiben die konkreten Projektangaben.